Die Gründung als Freiberufler ist schon mit wenig Startkapital umsetzbar. Oftmals reicht eine einfache Büroausstattung, um freiberuflich tätig sein zu können. Dennoch ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um relevante Anschaffungen zu tätigen. Deshalb stehen Freiberuflern diverse Förderungsmaßnahmen zu. Sie können Beihilfen zum Lebensunterhalt beantragen, wie auch Zuschüsse für geschäftliche Vorhaben in Anspruch nehmen.
Keinen Auftrag vor der Förderzusage eingehen
In den Richtlinien wird gesagt, dass nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Die meisten Förderbehörden sehen ein Projekt als begonnen, sofern ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Das Datum auf dem jeweiligen Dokument ist der offizielle Beginn des Projekts.
Demnach solltest du dich vor Beginn deiner Geschäftsidee mit den vielfältigen Förderungsmaßnahmen auseinander setzen. Und das passende für dich, in Erwägung ziehen.
Das Wichtigste: Bevor du das Fördergeld erhältst, musst du zunächst etwas ausgeben. Das hat verschiedene Gründe. Zuschüsse werden auf der Basis einer sogenannten Bemessungsgrundlage bezahlt. Diese setzt sich aus förderfähigen Kosten/Investitionen zusammen. Um die Bemessungsgrundlage zu erzeugen, müssen erstmal Kosten produziert werden. Auf dieser Basis wird die Höhe des Zuschusses berechnet.
Im Folgenden werden einige, nicht-rückzahlbaren Fördermaßnahmen aufgelistet:
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss dient dem Ziel, den Lebensunterhalt und die notwendigen Ausgaben für die soziale Absicherung sicherzustellen. Demnach wird eine berufliche Integration gewährleistet.
Vorerst gesagt: Einen Gründungszuschuss kannst du nur beantragen, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Deshalb informiere dich im Voraus darüber, ob dir der Anspruch zusteht. Die Restdauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes sollte bei der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage betragen.
Es ist wichtig, dass du mit dem Antrag, erforderliche Fachkenntnisse zur Ausübung jener Tätigkeit nachweisen kannst. Demnach wird sichergestellt, dass Existenzgründer sich nicht völlig in einem fremden Bereich versuchen. Falls dir diesbezüglich Fragen oder Zweifel aufkommen, ist es ratsam, externe Hilfe zu holen. Innerhalb eines Existenzgründerseminars wird dir dein bisher gesammeltes Know-How vorgelegt und zur Erweiterung motiviert. Weitere nützliche Tipps und Hilfestellungen stehen dir dabei zur Verfügung.
Auch wenn es keine Garantie dafür gibt, dass dein Zuschuss bewilligt wird, bemühe dich dennoch darum.
Es gibt zwei Phasen des Gründungszuschusses:
- In der ersten Phase, die sechs Monate dauert, wird dir eine Beihilfe in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes ausgezahlt. Das sind ungefähr 60% des letzten Einkommens.
- Für weitere neun Monate wird dir ein Zuschuss von 300€ gewährt.
Falls du den Gründungszuschuss nicht bewilligt bekommst, kannst du Ausschau nach diversen anderen Förderungen halten. Dies ermöglicht dir, ein Startkapital zu generieren.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld dient Existenzgründern als soziale Absicherung zu Beginn der Selbstständigkeit. Dies ist nur für Personen vorgesehen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten.
Demnach erhält du weiterhin das ALG II und zusätzlich den Zuschuss. Auch wenn es sich nur um 150 € im Monat handelt, ist es von Vorteil sich darüber zu informieren. Der Zeitrahmen beläuft sich auf 12 Monate.
Investitionszulage
Freiberufler aus den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen von Berlin, können für die „Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“ eine Investitionszulage beantragen. Dabei handelt es sich um eine Erstinvestition im Wert von über 410 €. Das Wirtschaftsgut sollte mindestens fünf Jahre im Betrieb verweilen. Diese Förderung wird ausschließlich Produktionsbetrieben oder produktionsnahen Dienstleistern zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss beläuft sich je nach kleinem oder mittlerem Betrieb auf 25 bis 27,5 Prozent.
Wohngeld
Als Freiberufler kannst du Wohngeld beantragen. Dabei wirst du als Mieter in Form eines Mietzuschusses unterstützt. Gezahlt wird die Beihilfe frühestens ab dem Monat der Antragstellung für zunächst zwölf Monate. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch beläuft sich dabei ca. auf 100€.
Versicherungszuschuss
Wenn du als Freiberufler eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen hast und aufgrund des Krankenkassenbeitrages „hilfebedürftig“ wirst (demnach ALG II beantragen kannst), bekommst du auf Antrag einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen. Dergleichen wird die freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung betrachtet.
Lohnkostenzuschüsse
Die Arbeitsagenturen unterstützen nicht nur Arbeitslose, sondern auch Freiberufler und Unternehmen. Vor allem dann, wenn Arbeitsplätze angeboten werden.
Demnach bietet dir die Arbeitsagentur Zuschüsse zu den Personalkosten, insbesondere wenn du Arbeitslose einstellst. Im Zuge der Neugründung werden somit mindestens 50% des Arbeitsentgelts von zwei Arbeitnehmern übernommen. Und dies über einen Zeitraum von 12 Monaten. Wichtig ist, dass der Antrag auf den Zuschuss vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt und bewilligt wird.
Messeförderung
Bundesländer unterstützen die Teilnahme von Freiberuflern an regionalen, nationalen und internationalen Messen mit unterschiedlichen Förderprogrammen.
Finanzielle Beihilfen, wie auch Serviceleistungen beim Entwurf und Bau von Messeständen aber auch Seminare zu Konzipierung und Werbung, Fachbesucher-Akquisition sowie Mitarbeiterschulungen gehören zu der Förderung dazu.